Formulare
Hier finden Sie alle wichtigen Formulare für Ihre Mitgliedschaft und zu weiteren Angeboten des Vereins.
Kündigung
Gemäß § 6 der Satzung kann der Austritt – schriftlich an die Geschäftsstelle Löschenhofweg 70, 47829 Krefeld, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 30.06. oder 31.12. erfolgen. Beachten Sie bitte, dass sich Ihre Mitgliedschaft im SC durch die Kündigungsfristen der Abteilungen ggf. um ein weiteres halbes Jahr verlängert. Außerdem kann es passieren, dass durch Ihre fristgerechte Kündigung der Vereinsmitgliedschaft vorzeitig Ihre Mitgliedschaft in der Abteilung beendet wird. Eine anteilige Erstattung von Beiträgen und Nutzungsentgelten erfolgt nicht.
Sonderfall Fußball: Die Kündigung muss wegen verbandsrechtlicher Vorgaben zwingend auf einer Einschreibepostkarte erfolgen. Die Spielberechtigung erlischt mit dem Datum des Poststempels.
Gemäß § 6 der Satzung kann der Austritt – schriftlich an die Geschäftsstelle Löschenhofweg 70, 47829 Krefeld, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 30.06. oder 31.12. erfolgen. Beachten Sie bitte, dass sich Ihre Mitgliedschaft im SC durch die Kündigungsfristen der Abteilungen ggf. um ein weiteres halbes Jahr verlängert. Außerdem kann es passieren, dass durch Ihre fristgerechte Kündigung der Vereinsmitgliedschaft vorzeitig Ihre Mitgliedschaft in der Abteilung beendet wird. Eine anteilige Erstattung von Beiträgen und Nutzungsentgelten erfolgt nicht.
Sonderfall Fußball: Die Kündigung muss wegen verbandsrechtlicher Vorgaben zwingend auf einer Einschreibepostkarte erfolgen. Die Spielberechtigung erlischt mit dem Datum des Poststempels.
Sport-Schadenmeldung
Wenden Sie sich im Falle eines Sportunfalls mit der ausgefüllten Sport-Schadenmeldung bitte an Lisa Eichholz unter 02151-44463350 oder leichholz@scbayer05.de
Wenden Sie sich im Falle eines Sportunfalls mit der ausgefüllten Sport-Schadenmeldung bitte an Lisa Eichholz unter 02151-44463350 oder leichholz@scbayer05.de
Bildungs- und Teilhabepaket
Seit dem 01. Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien der Stadt Krefeld einen Anspruch auf Leistungen zur Bildung und gesellschaftlichen Teilhabe. Sie können 15,00 € monatlich für Vereinsangebote u.a. beim Sport beantragen. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es nur bis einschließlich 17 Jahren. Diese Leistung kann bei uns individuell eingesetzt werden für Mitgliedsbeiträge im Bereich Sport oder eine Teilnahme z.B. an unseren Sportpark Feriencamps. Der Betrag kann bis maximal 180,00 € / Jahr in Anspruch genommen werden.
Der Zuschuss kann direkt mit dem SC Bayer 05 Uerdingen abgerechnet werden. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Krefeld.
Seit dem 01. Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien der Stadt Krefeld einen Anspruch auf Leistungen zur Bildung und gesellschaftlichen Teilhabe. Sie können 15,00 € monatlich für Vereinsangebote u.a. beim Sport beantragen. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es nur bis einschließlich 17 Jahren. Diese Leistung kann bei uns individuell eingesetzt werden für Mitgliedsbeiträge im Bereich Sport oder eine Teilnahme z.B. an unseren Sportpark Feriencamps. Der Betrag kann bis maximal 180,00 € / Jahr in Anspruch genommen werden.
Der Zuschuss kann direkt mit dem SC Bayer 05 Uerdingen abgerechnet werden. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Krefeld.