Beitrags-
ordnung
Beitragsordnung
Gemäß § 6 der Vereinssatzung des SC Bayer 05 Uerdingen e. V. gilt seit dem 01.01.2007 für die Mitglieder des SC Bayer 05 Uerdingen die nachfolgende Beitragsordnung.
1. Beitragspflicht
Die Mitglieder des Vereins haben kalenderjährlich folgenden Grundbeitrag im Voraus zu zahlen:
-
Für
Erwachsene
Seit 01.05.2019
168,00 €
-
Für
Ehepaare/Lebensgemeinschaften ohne Kinder
Seit 01.05.2019
336,00 €
-
Für
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Seit 01.05.2019
120,00 €
-
Für
Studenten, Auszubildende (siehe Punkt 3.)
Seit 01.05.2019
132,00 €
-
Für
Familienbeitrag (siehe Punkt 4.)
Seit 01.05.2019
336,00 €
-
Für
passive Mitglieder
Seit 01.05.2019
96,00 €
Die Übersicht der Abteilungsbeiträge finden Sie hier
Einmalige Aufnahmegebühren:
-
Mitgliedschaft
Einzelmitgliedschaft
Aufnahmegebühren
20,00 €
-
Mitgliedschaft
Familienmitgliedschaft
Aufnahmegebühren
50,00 €
-
Mitgliedschaft
Erweiterung Familienmitgliedschaft
Aufnahmegebühren
20,00 €
2. Beitragsbefreiung
Ehrenmitglieder
Ab dem Beginn des ihrer Ernennung folgenden Kalenderjahres
Kampf- und Schiedsrichter
So lange sie für den SC Bayer 05 Uerdingen e. V. tätig sind, gegen jeweilige Vorlage der gültigen Lizenz durch die Abteilungsleitung.
3. Beitragsermäßigung
In den folgenden Fällen wird der Grundbeitrag auf Antrag und bei Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen gegenüber dem Verein mit Wirkung des folgenden Kalenderjahres auf 132,00 € Euro pro Kalenderjahr ermäßigt. Bei fehlendem Nachweis wird der volle Erwachsenenbeitrag erhoben:
Auszubildende,
Schüler und Studenten bis zur Kindergeldbezugsgrenze gegen unaufgeforderten
Nachweis der fortbestehenden (schulischen) Ausbildung/ des fortbestehenden
Studiums bis zum 01.01. eines jeden Jahres.
In sozialen Härtefällen auf Antrag und nach Zustimmung des Vorstandes für
jeweils ein Kalenderjahr.
3.1 Sonderregelung / Bestandsschutz
Mitglieder der Sportgruppe „Behindertensport für Kinder“ zahlen einen jährlichen Grundbeitrag in Höhe von 18,00 Euro.
Für passive Mitglieder, die vor dem 01.01.2006 in den Verein eingetreten sind, gilt Bestandsschutz.
4. Familienbeitrag
Mitglieder
einer Familie können auf Antrag den Familienbeitrag in Anspruch nehmen. Wird
der Antrag innerhalb eines Kalenderjahres gestellt, werden durch die
Familienmitglieder bereits geleistete Zahlungen auf den Grundbeitrag
angerechnet.
Als Familie gelten Ehepaare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften mit ihren
Kindern, die alle in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die „Kinder“ werden bis
zur Kindergeldbezugsgrenze als beitragsfrei geführt.
Ab dem 18. Lebensjahr ist ein entsprechender Nachweis über eine fortbestehende (schulische) Ausbildung/ des fortbestehenden Studiums bis zum 01.01. eines jeden Jahres unaufgefordert einzureichen.
5. Neuaufnahme, Kündigung und personelle Änderungen
Beim Eintritt in den Verein gilt der nächste erste Tag eines Monats als Eintrittsdatum. Der Grundbeitrag wird ab Eintritt anteilig nach Monaten für das laufende Kalenderjahr berechnet.
Kündigungen sind schriftlich an die Vereinsanschrift zu senden und werden seitens des Vereines bestätigt. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist mit einer Monatsfrist zum Ende eines Kalenderjahres möglich.
Personelle Änderungen ( Privatanschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Familienstand ) sind dem Verein unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6. Beitragseinzug
Der Grundbeitrag wird bis spätestens zum 01.02. eines jeden Kalenderjahres im Lastschrifteinzugsverfahren – nach Möglichkeit zusammen mit den etwaigen Abteilungsbeträgen erhoben. Für neu aufgenommene Mitglieder erfolgt der Einzug des ersten Beitrages innerhalb des ersten auf Ihren Beitritt folgenden Monats.
Wird von der Verpflichtung, am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen, abgewichen, wird eine zusätzliche Gebühr von 10.00 Euro für erhöhten Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt.
7. Mahnverfahren
Kommt es bei der Durchführung des Lastschrifteinzugs zur Rücklastschrift oder geht der in Rechnung gestellte Betrag nicht innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum ein, mahnt der Verein den ausstehenden Beitrag sowie etwaige Rücklastschriftkosten schriftlich mit 10-tätiger Zahlungsfrist an.
Bleibt diese Mahnung fruchtlos, mahnt der Verein den ausstehenden Beitrag und etwaige Rücklastschriftkosten zzgl. einer hierfür anfallenden Gebühr für erhöhten Verwaltungsaufwand von 5,00 Euro mit zweiwöchiger Zahlungsfrist nochmals an.
Bleibt auch diese Mahnung fruchtlos, greift § 6 der Vereinssatzung.
8. Abteilungsbeiträge
Neben dem Grundbeitrag können Abteilungsbeiträge, Nutzungsentgelte, Gebühren und Umlagen erhoben werden (siehe Tabelle).
8.1 Vielseitigkeitsbonus
Bei Aktivitäten in mehreren Abteilungen wird nur der höchste Abteilungsbeitrag fällig.
8.2 Familienbonus
Eine Familie zahlt maximal Abteilungsbeiträge für drei Personen. Es entfällt ggf. der niedrigste Abteilungsbeitrag.
Krefeld, 03. April 2019
Die Übersicht der Abteilungsbeiträge finden Sie auch hier